Zertifizierung, Mitgliedschaft, Förderer…
Solar Secur auf einen Klick
mk secur Versicherungsmakler AG
Am Stillbach 14 a, 84186 Vilsheim (Google Maps Link)
08706 - 94 78 - 0
08706 - 94 78 - 29
info@mkvm.de
www.mkvm.de
BÜROZEITEN
Mo - Do:
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 14:30 Uhr
Register:
Amtsgericht Landshut, HRB 10429
Vorstand:
Manfred Körber
Aufsichtsrat:
Rupert Pollinger (Vorsitzender)
Erstinformation
(Informationsübersicht gemäß § 11 Versicherungsvermittlerverordnung)
Mit der Erstinformation stellen wir uns vor. Sie weist den Vermittler (solar
secur / mk secur) gegenüber dem Kunden aus und hilft Verbrauchern beim
Verstehen des Produktangebots.
Mindeststandards bei SolarSecur
Vertrauen und Engagement
Hier stellen wir Ihnen unsere Mindeststandards für unsere Photovoltaikversicherungen vor. Diese Standards sind die Grundlage
unseres Engagements, Ihre Anlagen und Investitionen optimal abzusichern. Wir setzen auf Transparenz und Qualität, um Ihnen die
bestmögliche Versicherungslösung zu bieten.
Unsere Mindeststandards umfassen:
Versicherungssummen unabhängige Entschädigungsleistungsleistung
Im Schadenfall stellt die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme nicht die
Höchstentschädigung dar – vielmehr werden die Reparaturkosten erstattet, die notwendig sind um die
Anlage wieder herzustellen.
Neuwertentschädigung
Über unser Konzept SOLARSECUR wir immer der Neuwert entschädigt, wenn die Anlage wieder aufgebaut
wird.
Technischer Fortschritt
Bei Re-Investition nach einem Leistungsfall in die Nachfolgegeneration erfolgt kein Abzug, bzw. wird bei einer
Wertverbesserung auch dieser nicht gegen gerechnet.
Vorsorgeregelung
Anlagenerweiterungen werden durch die Vorsorgeregelung ab dem Installationszeitpunkt automatisch
mitversichert. Dies gilt für Erweiterungen bis zu 50 % der ursprünglichen Anlagengröße.
Schadenregulierung
Bei einer Schadenhöhe bis zu 10.000,- € kann sofort mit der Reparatur begonnen werden, ohne auf
Weisungen des Versicherers zu warten.
Arbeiten am Dach
Im Zuge der Schadenregulierung bei Schäden an der Photovoltaikanlage werden auch angemessene Kosten
für Reparaturarbeiten am Dach erbracht.
De- und Remontage der PV-Anlage
Kosten der De- und Remontage der Anlage aufgrund eines Dach oder Gebäudeschadens werden
ausreichend gedeckt. Auch der dadurch entstandene Ertragsausfall wird (bis zu 1 Monate Ausfallzeit)
übernommen.
Nebenkosten
Aufräum- und Entsorgungskosten, Dekontamination und Entsorgung von Erdreich, Bewegungs- und
Schutzkosten, Luftfracht, Gerüstkosten, Stemmarbeiten und Schadensuchkosten werden übernommen.
Haftzeit 12 Monate
Bei einem versicherten Sachschaden an der Photovoltaikanlage wird eine
Betriebsunterbrechung bis zu 12 Monate erstattet. Die Haftzeit kann bei Bedarf auch verlängert werden.
Stromspeicher
Stromspeicher sind ebenso mitversichert – die Schadenregulierung bei Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser-
und Elementarschäden erfolgt uneingeschränkt auf Neuwertbasis! Sofern ein anders entstandener Schaden
(unvorhergesehene Einwirkung von Außen) vorliegt, auf Zeitwertbasis – indestens aber 25% vom
ursprünglichen Neuwert – unabhängig vom Alter des Speichers!
Wallboxen / Ladeeinrichtungen
Wallboxen und stationäre Ladeeinrichtungen, die nicht gewerblich genutzt werden sind bis zu einem
Neuwert von 5000,- Euro mitversichert!
Bedingungsverbesserungen
Bedingungsverbesserungen werden automatisch auch auf bestehende Verträge umgelegt.
Die jeweils genaue Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und Besonderen Vereinbarungen!